Wie funktioniert der Strommarkt?
Neben den Gaspreisen sind zuletzt auch die Strompreise an den Energiebörsen stark angestiegen. Viele Menschen fragen sich seitdem, wie die Strompreise eigentlich zustande kommen und warum Strom- und Gaspreise derzeit so eng aneinandergekoppelt sind.
Grundsätzlich gelten auf dem Strommarkt dieselben fundamentalen Gesetze, wie auf anderen Märkten auch: Angebot und Nachfrage. Da gibt es einerseits die klassischen Betreiber von Kern-, Kohle- und Gaskraftwerken, oder auch von Solarparks oder On- und Offshore Windparks. Ihnen gegenüber stehen Käufer wie Haushalte oder Unternehmen, die den Strom beziehen.
Wie kommt nun der Strompreis zustande?
Entscheidend dafür sind die sogenannten “Grenzkosten”, die entstehen, sobald ein Windrad oder ein Kraftwerk anfängt, Strom zu produzieren. Generell gilt: Bei erneuerbaren Energien, die Wind und Sonne “kostenlos” nutzen, sind diese Grenzkosten geringer als bei konventionellen Kraftwerken, die bei der Stromerzeugung auf mehr Personal und Brennstoffe angewiesen sind.
Gesammelt werden die Mengen- und Preisangebote der unterschiedlichen Erzeuger an der Strombörse — und werden dort von günstig nach teuer sortiert. Diese Abfolge wird auch als “Merit-Order” bezeichnet. Es entsteht eine Angebotskurve, die mit den günstigsten Stromproduzenten beginnt und mit den Produzenten steigt, die höhere Grenzkosten haben (siehe Grafik 1).
Angebot und Nachfrage
Die ansteigende Angebotskurve schneidet sich mit einer steilen Nachfragekurve. Diese gibt an, wieviel Strom Verbraucher im Netz gerade benötigen. Das kann etwa zur Mittagszeit mehr sein als in der Nacht, in dem Fall verschiebt sich die Nachfrage nach rechts. Dort, wo Angebot und Nachfrage sich schneiden, entsteht der Strompreis.
Der Marktmechanismus, der hinter diesem Prinzip steckt, funktioniert demnach so: Das letzte Kraftwerk, das gerade noch benötigt wird, um die Stromnachfrage zu decken, bestimmt den Preis, den alle Anbieter erhalten. Mit anderen Worten: Wer Strom günstig anbietet, streicht entsprechend mehr “Produzentenrente”. Wer den Strom dagegen zu teuer anbietet, fliegt aus dem Markt.
Gaspreis bestimmt Preis für Strom aus Gas
Somit lässt sich nachvollziehen, warum mit den stark gestiegenen Gaspreisen zuletzt auch die Strompreise angestiegen sind. Gaskraftwerke werden in der Stromproduktion häufig benötigt, um sogenannte Spitzenlasten zu decken – also kurzfristig eine hohe Nachfrage zu bedienen. Der hohe Gaspreis hat den Preis des Gasstroms erhöht und damit auch den Marktpreis insgesamt in die Höhe getrieben – die Lücke zu anderen Erzeugungsarten vergrößert sich (siehe Grafik 2).
“Zufallsgewinne”
Dies ist der Grund, weshalb die EU-Kommission nun in die Preisbildung am Markt eingreifen will. Konkret soll für Stromerzeuger ein Preisdeckel von 180 Euro gelten – alle Einnahmen, die darüber anfallen, sollen an den Staat gehen.
Fraglich ist allerdings, ob die Gewinne der günstigen Stromproduzenten überhaupt verwerflich sind. Denn grundsätzlich stellen diese für alle anderen Stromanbieter einen Anreiz dar, ebenfalls in Windräder, Solaranlagen oder effiziente Kraftwerke zu investieren – diese Marktdynamik sorgt dann im Idealfall dafür, dass die teuren Anbieter automatisch ausscheiden und der Strompreis sinkt. Markteingriffe hingegen gefährden diesen Anpassungsprozess.
Unser Standpunkt
Vattenfall hat deshalb deutlich gemacht: Die vorgeschlagene Erlösobergrenze birgt die Gefahr, dass Investitionen in neue, fossilfreie Stromerzeugungsanlagen behindert werden, die der europäische Energiemarkt heute mehr denn je benötigt. Daher ist es wichtig, dass die EU-Preisgrenze befristet ist. Es ist auch wichtig zu berücksichtigen, dass viele Stromerzeuger ihre Produktion absichern und dadurch nicht in gleichem Maße von den hohen Strompreisen profitieren.
Einig ist sich Vattenfall mit der EU-Kommission dagegen, was die Bedeutung von Energiesparmaßnahmen zur Nachfragereduzierung angeht. Dies ist der schnellste Weg, um die hohen Strompreise abzumildern. Die Situation ist für viele Kunden eine Herausforderung. Wir sind uns dessen bewusst und unterstützen daher kurzfristige Ausgleichsmaßnahmen für schutzbedürftige Kunden.