Einigung mit der Bundesrepublik Deutschland zum Kernkraftausstieg geht in die Umsetzung

Am 05.03.2021 hatten die Bundesregierung sowie EnBW, E.ON, RWE und Vattenfall gemeinsame Eckpunkte zur Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum beschleunigten Kernkraftausstieg bekanntgegeben. Schon 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht beanstandet, dass RWE und Vattenfall durch den beschleunigten Kernkraftausstieg unverhältnismäßig belastet und insbesondere gegenüber E.ON diskriminiert wurden. Auf erneuten Vorstoß von Vattenfall hatte das Bundesverfassungsgericht dies im Herbst 2020 noch einmal bekräftigt.

Mit der 18. Atomgesetz-Novelle und dem ergänzenden öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 25.03.2021 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.2016 und vom 29.09.2020 nunmehr umgesetzt. Das Gesetz ist am 17.08.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2021 I 3530). Gesetzentwurf und auch der Vertrag sind mehrfach veröffentlicht (Pressemitteilung BMU vom 24.03.2021, abrufbar auf der Website des BMU; Bundestagsdrucksache 19/28682 vom 19.04.2021; Unterschriftsfassung des Vertrages: Unterrichtung der Bundesregierung, zu Bundesratsdrucksache 256/21 vom 15.04.2021).

Gesetz und Vertrag sind am 31.10.2021 in Kraft getreten.

Der Vertrag sieht vor, dass alle Rechtsbehelfsverfahren und Klageverfahren auf nationaler, auf EU- und auf internationaler Ebene einvernehmlich beendet werden. Vattenfall hat die diesbezüglichen Beendigungserklärungen in den diversen Verfahren abgegeben.

Unter anderem schloss dies den Antrag auf Beendigung auch des ECT-Schiedsverfahren vor dem International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID Case No. ARB/12/12) ein. Deutschland hat sich dem Antrag angeschlossen. Damit wird das Schiedsgericht das Verfahren demnächst förmlich für beendet erklären. Diese Entscheidung wird auf der ICSID-Website veröffentlicht werden. Die Beendigung des internationalen Schiedsgerichtsverfahren hatte keinen Einfluss auf die Höhe der in Gesetz und Vertrag vorgesehenen Entschädigungen, diese setzen ausschließlich die Entscheidungen des deutschen Bundesverfassungsgerichts um. Auch dieser Umstand ist öffentlich (BT-Drucks. 19/32556, Seite 30 vom 24.09.2021; BT-Drucks. 19/28682 vom 19.04.2021).

Damit wird auf transparente Weise diese langjährige Auseinandersetzung vor zahlreichen Gerichten einvernehmlich beendet.

Ihre Ansprechpartnerin für weitere Informationen:

Sandra Kühberger
Vattenfall GmbH, Media Relations and Editorial Germany

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