Zum Rechtsstreit zwischen PreussenElektra und Vattenfall um die Reststrommengen des Kernkraftwerks Krümmel

PreussenElektra hat Vattenfall auf kostenlose Übertragung von 44 Terawattstunden Reststrommengen des Kernkraftwerks Krümmel verklagt. Vattenfall ist grundsätzlich bereit, diese Reststrommengen zu übertragen, jedoch nur gegen Zahlung eines angemessenen Verkaufspreises. Dies entspricht den Anforderungen der 16. AtG-Novelle, wonach die Kraftwerksbetreiber ihre Reststrommengen zu angemessenen Konditionen zu vermarkten haben.

Vattenfall und PreussenElektra haben sich hinsichtlich einer außerdem beantragten einstweiligen Verfügung geeinigt. Auf Anforderung von PreussenElektra werden zehn Terawattstunden der Reststrommengen des Kernkraftwerks Krümmel auf das Kernkraftwerk Grohnde übertragen. Sollte die Position von PreussenElektra, dass Reststrommengen kostenlos zu übertragen sind, im laufenden Hauptverfahren rechtskräftig im Umfang von mindestens zehn TWh bestätigt werden, ist der Kaufpreis zurückzuzahlen. 

Der Antrag auf einstweilige Verfügung wurde von PreussenElektra zurückgenommen. 

In der Hauptsache wird das Landgericht Hamburg in erster Instanz am 29.08.2019 entscheiden. 

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