Richtigstellung zu Presseberichten über Einigung mit E.ON zu Reststrommengen

Am 07.08.2019 wurde in den Medien berichtet, E.ON habe mit Vattenfall eine Einigung hinsichtlich der Übertragung von 45-60 Terawattstunden (TWh) Reststrommengen aus dem Kernkraftwerk Krümmel erzielt. Hochgerechnet auf 60 TWh würden die Kosten für E.ON bei € 1,7 Mrd. liegen, der Preis sei aber noch Gegenstand eines Gerichtsverfahrens.

Richtig ist:

Das Kernkraftwerk Krümmel hat am 11. Juli 2019 gegen Zahlung eines Kaufpreises von rd. € 278 Mio. 10 TWh Reststrommengen an das Kernkraftwerk Grohnde übertragen, wobei der Kaufpreis unter dem Vorbehalt des rechtskräftigen Abschlusses eines zivilgerichtlichen Verfahrens steht. Dort klagt E.ON auf unentgeltliche Übertragung.

Eine weitere Vereinbarung besteht nicht. Es ergingen auch keine entsprechenden ad-hoc-Mitteilungen an die Kapitalmärkte.

Vattenfall hat sich in einer E-Mail zu weiteren Verkäufen nach dem Grohnde-Modell bereit erklärt, so wie dies den gesetzlichen Vermarktungspflichten aus der 16. Atomgesetznovelle bzw. der Pflicht zur Schadensminderung in anhängigen Rechtsstreitigkeiten zum Kernkraftausstieg entspricht. Preis und Menge weiterer Verkäufe sind offen. Der Preis, zu dem Vattenfall verkaufen würde, hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere vom Strompreis am Großhandelsmarkt. Nach Angabe von E.ON lässt sich auch der anlagenspezifische Bedarf an Reststrommengen zurzeit noch nicht beziffern.

 

Ihre Ansprechpartnerin für weitere Informationen:

Sandra Kühberger, sandra.kuehberger@vattenfall.de
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