Hamburger Datenschutzbehörde bestätigt: Abgleich der Daten von Neukunden im Rahmen des Vertragsangebots von bonus-relevanten Sonderverträgen kein Datenschutzverstoß

Verbesserung der Informationspflichten i.S.d. DS-GVO vereinbart.

In den vergangenen Monaten stand die Vattenfall Europe Sales GmbH in einem offenen und konstruktiven Austausch mit der Hamburger Datenschutzbehörde. Fokus war die Rechtmäßigkeit des Datenabgleichs von Kundendaten zur Verhinderung einer missbräuchlichen Ausnutzung bonus-relevanter Verträge.

Die Hamburger Datenschutzaufsichtsbehörde hat nunmehr final bestätigt, dass die von der Vattenfall Europe Sales GmbH verantwortete Datenverarbeitung in der Vergangenheit rechtmäßig war. Gleiches gilt für die Zukunft. Mit dieser verbindlichen Klärung ist für Vattenfall ein wichtiges Ziel erreicht. Die Datenschutzbehörde wies aber auf ein Versäumnis ausreichender Informationspflichten gegenüber den Neukunden hin. Dabei bemängelte die Behörde die notwendige Aufklärung der betroffenen Kunden über den konkreten Abgleich ihrer Daten. Die Kundendaten der Vattenfall Europe Sales GmbH waren zu keinem Zeitpunkt gefährdet oder Missbrauch ausgesetzt, lediglich die Transparenz war aus Sicht der Behörde zu verbessern.

Die Datenschutzbehörde betont, dass es sich um keinen schwerwiegenden und darüber hinaus erstmaligen Verstoß handele. Zudem lobt die Datenschutzbehörde die konstruktive und transparente Zusammenarbeit von Vattenfall zur Klärung des Sachverhaltes.

Die Datenschutzbehörde verhängte aufgrund dieses Sachverhalts ein sechsstelliges Bußgeld. Die Vattenfall Europe Sales GmbH akzeptiert die Entscheidung der Behörde einer zu intensivierenden Informationspflicht. In Abstimmung mit der Datenschutzbehörde werden die notwendigen Informationen für Kunden optimiert, sodass die geforderte Transparenz gemäß der DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung) künftig bestmöglich gewährleistet ist.

Ihre Ansprechpartnerin für weitere Informationen:

Sandra Kühberger
Vattenfall GmbH, Media Relations and Editorial Germany

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