Zur heutigen Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV)

Die VZBV ist mit ihrer ursprünglichen Klage gegen Vattenfall gescheitert. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Darstellung durch Vattenfall kritisiert, jedoch keinen Nachteil für den Verbraucher festgestellt.

In seinem am 27.10.2022 veröffentlichten Urteil betont das Gericht dazu ausdrücklich, dass „in der fehlerhaften Preisdarstellung für den Monat Juli 2020 selbst keine spürbare Beeinträchtigung der Verbraucher zu sehen [ist]. Die Preisangabe weckt zwar (…) eine unzutreffende Vorstellung über den zu zahlenden Preis. Aber der Verbraucher erleidet keinen Nachteil, wenn er die Leistung (…) sodann zu einem niedrigeren Preis weiter bezieht.“

Von einer bewussten Verschleierung durch Vattenfall oder von fehlender Transparenz kann keinesfalls gesprochen werden.

Vattenfall hat seine Darstellung entsprechend angepasst.

Ansprechpartnerin: Sandra Kühberger,
Vattenfall GmbH, Tel.: 030/8182 2323,

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