Vattenfall zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Vattenfall begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es bestätigt eindrücklich, dass die gesetzliche Sofort-Abschaltung der von Vattenfall betriebenen Kraftwerke die Eigentumsgarantie, den Gleichheitsgrundsatz sowie den Grundsatz des Vertrauensschutzes verletzt hat.

Das Urteil zeigt im Einzelnen auf, dass die 13. AtG-Novelle in dieser Hinsicht einer Kompensation bedurft hätte.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich auf die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der vorgezogenen Abschaltdaten beschränkt. Über Höhe, Art und Zeitpunkt der Entschädigung für Vattenfall ist noch nicht entschieden.

Ihre Ansprechpartnerin für weitere Informationen:

Sandra Kühberger, sandra.kuehberger@vattenfall.de
Vattenfall GmbH, PRA & Media Relations Germany,
Telefon: +49 30 8182 2323, Fax: +49 30 8182 2315

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