Lager für schwach- und mittelradioaktiven Abfall (LasmA) am Standort des Kernkraftwerkes Brunsbüttel

LasmA am KKB: Genehmigung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen erteilt

Das schleswig-holsteinische Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) als Genehmigungsbehörde hat am 8. März 2023 die Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen im Lager für schwach- und mittelradioaktiven Abfall (LasmA) am Standort des Kernkraftwerkes Brunsbüttel (KKB) erteilt. Die KKB GmbH hatte diese Genehmigung im Mai 2014 beantragt.

Lager für schwach- und mittelradioaktiven Abfall (LasmA) am Standort des Kernkraftwerkes Brunsbüttel

Lager für schwach- und mittelradioaktiven Abfall (LasmA) am Standort des Kernkraftwerkes Brunsbüttel

Der Bau des LasmA ist inzwischen abgeschlossen. Das Lager besteht aus einer Stahlbetonhalle mit angeschlossenem Büro- und Funktionsgebäude. Es ist etwa 116 Meter lang und 48 Meter breit. Zurzeit werden technische Einrichtungen, u.a. Brandmeldeanlage und Überwachungseinrichtungen für den Strahlenschutz, durch unabhängige Sachverständige überprüft.

Mit der nun erhaltenen Genehmigung ist ein weiterer Meilenstein für den Abbau des Kernkraftwerkes erreicht. Vor der ersten Einlagerung müssen noch Auflagen aus der Genehmigung erfüllt und durch die Behörde und ihre Sachverständigen überprüft und bestätigt werden. Hierzu gehört zum Beispiel die Fertigstellung von Anweisungen und Handbüchern, die für den Betrieb des LasmA erforderlich sind.

Nach Erfüllung der Genehmigungsauflagen wird das LasmA an die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) übergeben, die das Lager betreiben wird.

Die Presseinformation des MEKUN finden Sie hier:
Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen im Lager für radioaktive Reststoffe und Abfälle am Standort des Kernkraftwerkes Brunsbüttel

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