Wichtig beim Umzug: Neue Regeln bei der An- und Abmeldung von Stromverträgen

In Deutschland treten künftig neue rechtliche Vorgaben in Kraft, die den Prozess der An- und Abmeldung von Stromverträgen verändern. Die Änderungen basieren auf EU-Vorgaben, sollen den Wettbewerb auf dem Energiemarkt fördern und den Wechsel des Stromanbieters erleichtern. Für Endkunden bedeutet das aber auch: Es wird bald nicht mehr möglich sein, Stromverträge rückwirkend an- oder abzumelden. Insbesondere bei Umzügen sollten Stromkunden künftig aufmerksam sein.

Am 6. Juni 2025 ändern sich für Verbraucher, Energielieferanten und Netzbetreiber etablierte Spielregeln im Strommarkt – es gelten neue Abläufe, Vorgaben und Fristen. Künftig muss ein Wechsel von einem Stromanbieter zum anderen in maximal 24 Stunden bearbeitet werden – bislang hat das bis zu drei Wochen gedauert. Dieser sogenannte „Lieferantenwechsel in 24 Stunden“ soll den Wettbewerb verbessern und den Stromanbieterwechsel für Verbraucher erleichtern.​ Das Gesetz beruht auf einer EU-Richtlinie. Der Haken an der Sache: Rückwirkende An- und Abmeldungen sind dann nicht mehr möglich – was gerade bei Umzügen zur Herausforderung werden kann.

„Gerade in Mieterstädten wie Berlin und Hamburg gibt es jedes Jahr Hundertausende Zuzüge, Umzüge oder Fortzüge”, betont Carsten Gerasch, leitender Produktmanager im Endkundengeschäft von Vattenfall. „Mitten im Umzugsstress hat die An- und Abmeldung des eigenen Stromvertrags dabei verständlicherweise nicht immer höchste Priorität.” Die neuen Regeln können für Stromkunden nun Nachteile bedeuten: „Es tut uns für unsere Kunden natürlich leid, dass mit der rechtlichen Änderung bei Stromverträgen bequeme rückwirkende An- und Abmeldungen bei allen Stromvertrieben künftig nicht mehr möglich sein werden. Dennoch setzen wir die Änderungen fristgerecht um und stehen unseren Kundinnen und Kunden in dieser Übergangsphase mit Rat und Tat zu Seite. Wir helfen, wo wir können.“

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • An- und Abmeldung nur noch im Voraus: Bisher konnten Stromverträge bis zu sechs Wochen rückwirkend angemeldet oder abgemeldet werden. Ab dem 6. Juni 2025 ist dies nur noch für die Zukunft möglich. Energieanbieter und Netzbetreiber müssen den Wechsel innerhalb von 24 Stunden erledigen.

  • Vertragsbedingungen bleiben unverändert: Trotz der schnellen An- und Abmeldung müssen weiterhin bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen eingehalten werden.

  • Marktlokations-Identifikationsnummer wird wichtiger: Die neue Nummer wird neben der geläufigen Zählernummer in Energieverträgen künftig eine größere Rolle spielen. Sie ist auf der Stromrechnung zu finden, dient dem Informationsaustausch und macht bei Stromverträgen die Lieferstelle kenntlich – unabhängig von Zählerwechseln oder Namensänderungen.


Laut einer Auswertung der Deutschen Post ziehen jedes Jahr etwa 8 Millionen Menschen in Deutschland um – rund 10 Prozent der Gesamtbevölkerung[1].

Gerade bei Umzügen gilt es im Zusammenhang mit Stromverträgen künftig besonders aufzupassen. Ein Beispiel: Wenn Menschen aus ihrer Wohnung ausziehen und ihren Stromvertrag erst nach dem Auszug abmelden, müssen sie die Stromkosten bis zur Abmeldung weiterzahlen, selbst dann, wenn sie nicht mehr in der Wohnung wohnen. „Unsere Empfehlung ist daher: Melden Sie sich am besten schon vor dem Auszug beim Stromanbieter, um zusätzliche Kosten zu vermeiden“, betont Gerasch. „Falls sich ein Nachmieter bereits beim Stromanbieter angemeldet hat, erfolgt die Abmeldung automatisch und es fallen keine zusätzlichen Stromkosten an.“

Auch beim Einzug in eine neue Wohnung lohnt sich eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem künftigen Stromlieferanten, um von günstigeren Preisen zu profitieren. Ansonsten landen Kunden in der Grundversorgung, die meist teurer als andere Tarife ist. Einzige Ausnahme: Falls sich der Vormieter nicht abgemeldet hat, zahlt dieser bis zur Neuanmeldung die anfallenden Stromkosten.

Der leitende Produktmanager von Vattenfall bemängelt die praktische Umsetzbarkeit der neuen Regelungen: „Als einer der erfolgreichsten Energievertriebe in Deutschland begrüßen wir natürlich jede Verbesserung des Wettbewerbs in Sinne von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Ein unkomplizierter Vertragswechsel innerhalb von 24 Stunden von einem zum anderen Lieferanten kann in der Praxis aber nur funktionieren, wenn keine Vertragslaufzeit oder Kündigungsfrist besteht – in der Realität ist dies selten der Fall“, so Gerasch.

Wichtige Fragen und Antworten zu den Änderungen bei der An- und Abmeldung von Strom finden Sie auch unter: www.vattenfall.de/neues-zur-an-und-abmeldung

[1]  29. Jul. 24: Deutsche Post Adress analysiert Umzüge in Deutschland - DHL Group

Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen:

Dr. Christian Jekat
Vattenfall GmbH

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